LEGsuhrSolar
Mit der Überführung der Photovoltaikanlagen suhrsolar in eine neue lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht TBS die Weiterführung des erfolgreichen Suhrer Solarmodells in die Zukunft
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) eröffnen sich ab 2026 spannende neue Möglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Suhr, ihren Strom aus lokaler Solarenergie zu beziehen.
Die TBS Strom AG (TBS) freut sich, diese innovative Möglichkeit Eigentümern und Mietenden von Suhr anbieten zu können. Im Verlauf des Jahres 2026 wird TBS die lokale Elektrizitätsgemeinschaft «LEGsuhrSolar» ins Leben rufen. Diese steht allen Einwohner-innen und Einwohner von Suhr offen und ermöglicht es, ihnen den Strom, der durch die «suhrsolar»-Anlagen vor Ort erzeugt wird, neu direkt zu beziehen.
Was ist eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft)?
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist eine Form der dezentralen Energieversorgung, bei der Stromproduzenten und Stromkonsumenten in einer Gemeinde Strom produzieren und direkt beziehen können. Ziel ist es, die Energieversorgung lokaler, unabhängiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Grundidee hinter einer LEG ist, dass der lokal produzierte, erneuerbare Strom auch lokal verbraucht wird. Da diese lokale Produktion bei gleichzeitigem lokalem Verbrauch das Stromnetz weniger belastet, erhalten die Konsumenten seitens der TBS einen Rabatt auf die Netznutzung.
Was beinhaltet die «LEGsuhrSolar»?
Die LEGsuhrSolar umfasst die bestehenden sieben Photovoltaikanlagen in Suhr mit einer Gesamtleistung von rund 600 kWp. Diese Anlagen produzieren jährlich rund 600’000 kWh lokalen Solarstrom. Finanziert wurden die Anlagen ursprünglich auf Initiative der Interessengemeinschaft IG suhrsolar und der TBS. Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben mit Darlehen dazu beigetragen, die Investitionskosten zu tragen und so den Bau der Anlagen ermöglicht. Im Rahmen der LEGsuhrSolar gehen diese Anlagen nun in die neue Struktur über. Damit wird der lokal produzierte Solarstrom künftig gemeinschaftlich organisiert und kann breiter genutzt werden. Die TBS übernimmt dabei weiterhin den technischen Betrieb der Anlagen. Neu können alle Eigentümer und Mietenden von Suhr Anteile an diesem lokal erzeugten Solarstrom beziehen. So bleibt der Solarpark ein gemeinschaftlich getragenes Projekt: von Suhr für Suhr.

Kann ich mich auch finanziell an der «LEGsuhrSolar» beteiligen»?
Die bestehenden Photovoltaikanlagen der LEGsuhrSolar sind bereits vollständig finanziert. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung ist deshalb zum Start der LEGsuhrSolar nicht vorgesehen. Sollte sich das Angebot jedoch erfolgreich entwickeln und der Bedarf an weiterem lokal produziertem Solarstrom steigen, kann der Bau zusätzlicher Photovoltaikanlagen sinnvoll werden. In einem solchen Fall würden wir prüfen, ob und in welcher Form sich interessierte Personen künftig finanziell beteiligen können.
Kann ich meine eigene PV-Anlage einbringen?
Die LEGsuhrSolar baut auf dem bestehenden Anlagenpark auf. Diese Anlagen bilden die Grundlage der heutigen Gemeinschaft. Das Einbringen weiterer privater Photovoltaikanlagen ist zum Start der LEGsuhrSolar daher nicht vorgesehen. Sollte die Nachfrage nach lokalem Solarstrom in Zukunft weiter wachsen, ist das Ziel, zusätzliche neue Anlagen in Suhr zu realisieren und so die lokale Produktion weiter auszubauen.
Wieviel lokal produzierter Solarstrom kann ich pro Jahr beziehen?
Die Teilnehmenden der LEGsuhrSolar können den Strom anrechnen lassen, wenn die PV-Anlagen gleichzeitig produzieren und sie in diesem Moment Strom verbrauchen (sog. «LEG-Strom»). Wieviel lokal produzierten Solarstrom ein Teilnehmender pro Jahr tatsächlich nutzen können, hängt davon ab, wieviel Strom während der Produktionszeiten (vor allem tagsüber, wenn die Sonne scheint) verbraucht wird. Wenn ein Teilnehmender tagsüber mehr Strom nutzt, kann einen grösserer Teil des lokal produzierten Solarstroms bezogen werden. Wird kein Strom durch die PV-Anlagen produziert, erfolgt der Strombezug normal über das Netz der TBS. Alle Kundinnen und Kunden profitieren weiterhin von der bewährten Stromversorgungssicherheit.
Wie funktioniert die Verrechnung und was kostet der lokal produzierte Solarstrom?
Der Bezug des Solarstroms wird direkt auf der Stromrechnung der TBS als «LEG-Strom» abgebildet bzw. verrechnet. Der Preis für den lokal erzeugten Solarstrom beträgt momentan - basierend auf den Gestehungskosten der sieben Anlagen - 10.20 Rp./kWh. Wird eine neue Anlage dazu gebaut, behält sich die TBS vor, den Preis für die Energie entsprechend anzupassen. Alle anderen Tarife, wie zum Beispiel für die Grundversorgung (Netznutzung, Systemdienstleistungen, Zuschläge und Abgaben), werden jährlich angepasst. Zusätzlich gewährt TBS einen Rabatt von 20% auf die Netznutzung für den Strom, der über die LEGsuhrSolar bezogen wird. Für die Dienstleistung als LEG-Betreiberin verrechnet die TBS einen Betrag von 1.5 Rp./kWh.
Wie wird der Strombezug vertraglich geregelt?
Die TBS und die Teilnehmenden schliessen sich vertraglich zu einer LEG zusammen. TBS betreibt die Anlagen und die LEG.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Das weitere Vorgehen ist wie folgt geplant:
| 31. März 2026, 19.00 Uhr: | Öffentliche Informationsveranstaltung in der Aula «Feld» |
| Ab April 2026: | Erarbeitung Dokumente «LEGsuhrSolar», durchführen von weiteren Informationsveranstaltungen (bei Bedarf) |
| Ab Juni 2026: | Vertragsabschlüsse «LEGsuhrSolar» sind möglich |
| Ab 1. Januar 2027: | Operativer Start «LEGsuhrSolar» |
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