Ihr regionaler Partner für Wasser, Energie und Telekom

Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Die Energiewelt befindet sich im Wandel: Mit steigenden Photovoltaikleistungen und dem Wunsch, lokal produzierten Strom möglichst effizient zu nutzen, gewinnt der Eigenverbrauch von Solarenergie auch aufgrund sinkender Rückliefertarife zunehmend an Bedeutung. Entsprechend wächst das Interesse an innovativen Eigenverbrauchsmodellen wie dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG), welche den gemeinschaftlichen Bezug von Solarstrom ermöglichen.

Die TBS Strom AG bietet Ihnen daher mit der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ein praxiserprobtes und einfach umsetzbares Modell, das den Eigenverbrauch von Solarstrom fördert und eine transparente sowie gesetzeskonforme Abwicklung sicherstellt.

Eigenschaften und Ziel

Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ermöglicht es mehreren Endverbrauchern, den Strom einer Photovoltaikanlage gemeinschaftlich zu nutzen und stellt eine Alternative zu einem (v)ZEV dar. Der lokal produzierte PV-Strom wird dabei zeitgleich messtechnisch erfasst und als Teilnehmerverbrauch angerechnet.

Die Abwicklung erfolgt über den Verteilnetzbetreiber (Praxismodell VNB). Die EVG-Teilnehmer bleiben eigenständige Endkunden des VNB.

Funktion

Die Eigenverbrauchsgemeinschaft basiert auf einer virtuellen Zuweisung des PV-Stroms:

  • Es ist keine physische Gesamtmessung der Liegenschaft erforderlich; diese wird virtuell anhand der einzelnen Lastgängen unserer Smart Meter gebildet
  • Ein Umbau der bestehenden Elektroinstallation ist in der Regel nicht notwendig
  • Der produzierte PV-Strom wird anteilig und zeitgleich den EVG-Teilnehmern zugewiesen
  • Eigenverbrauch findet nur statt, wenn Produktion und Verbrauch gleichzeitig stattfinden
  • Nicht gleichzeitig verbrauchter Strom gilt als Überschuss und wird ins Verteilnetz eingespeist

Wichtig: Die Berechnungen erfolgen für jede einzelne Viertelstunde separat. EVG-Teilnehmer beziehen nur dann PV-Strom, wenn in derselben Viertelstunde ein entsprechender Überschuss aus der Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. Liegt der Verbrauch der Teilnehmenden überwiegend ausserhalb der Produktionszeiten (z. B. nachts), reduziert sich der nutzbare Eigenverbrauch entsprechend.

Voraussetzungen

Für die Bildung einer EVG gelten folgende Bedingungen:

  • Anschluss am gleichen Verknüpfungspunkt im Verteilnetz (gleiche Niederspannungsverteilung wie Verteilkabine oder Muffe)
  • Die Wechselrichterleistung muss mindestens 10% der summierten Anschlussleistung aller Teilnehmer betragen
  • Der EVG-Produzent benötigt die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmer
  • Auskünfte zur Netztopologie und möglichen Zusammenschlüssen können gerne bei uns eingeholt werden

EVG, vZEV und LEG sind nur mit zuverlässig kommunizierenden Smart Metern möglich. Unsere PLC-Smart Meter, welche untereinander als Repeater funktionieren, sind auf eine ausreichend dichte Zählerpopulation und ein störungsfreies Netz angewiesen. Eine Realisierung ist daher erst möglich, wenn der Rollout in Ihrem Teilgebiet abgeschlossen und vollständig nachbereinigt wurde. Weitere Infos zum Stand in Ihrem Teilgebiet finden Sie hier: tbsuhr.ch/smartmeter

Abrechnung

  • Die EVG-Teilnehmer erhalten die verbrauchte PV-Energie zum vereinbarten Transferpreis quartalsweise auf der TBS-Abrechnung verrechnet.
  • Der EVG-Produzent erhält im Gegenzug eine quartalsweise Gutschrift
    • für den an die Teilnehmer gelieferten PV-Strom
    • sowie für allfällig verbleibenden Überschuss gemäss gültigem Tarifblatt
  • Der Transferpreis kann individuell vereinbart werden, darf die Teilnehmer aber gegenüber dem regulären TBS-Netzbezug nicht benachteiligen
  • Eine Kopplung an die TBS-Tarife ist möglich (beispielsweise Energie + Netznutzung – 4 Rp.)
  • Die Teilnehmer zahlen gegenüber der TBS weiterhin:
    • den aus dem Verteilnetz bezogenen Strom mit allen Abgaben
    • sowie den Messtarif gemäss gültigem Tarifblatt

Dienstleistungspreise EVG

Einmalige Kosten:  
Basiskonfiguration Eigenverbrauchsgemeinschaft CHF 1'500.00
Einrichten der Tarifposition für Verbrauchsstätten

CHF 100.00 pro Messstelle

Wiederkehrende Kosten (monatlich):  
Dienstleistung Energieverrechnung CHF 3.00 pro Messstelle

Es können Gebühren für Mutationen sowie Ein- und Austritte anfallen.
Die TBS stellt die einmaligen und wiederkehrenden Kosten dem EVG-Produzenten in Rechnung.

Abgrenzung und Unterschiede der EVG zum (v)ZEV

Die wichtigsten Unterschiede:

  • Bei der EVG bleiben alle Teilnehmer eigenständige Endkunden der TBS
  • Bei einem (v)ZEV wird der Zusammenschluss gegenüber dem VNB als ein einziger Endverbraucher behandelt
  • Inkassorechtlich bietet die EVG Vorteile, da innerhalb eines (v)ZEV eine solidarische Haftung der Beteiligten gegenüber der TBS besteht
  • Beim ZEV sind in der Regel eine private Messinfrastruktur sowie eine physische Gesamtmessung erforderlich, was zu zusätzlichen Kosten führt
  • Für vZEV mit VNB-Messung stellt die TBS lediglich die rohen Messdaten zur Verfügung; Aufschlüsselung, Abrechnung und Inkasso erfolgen durch den Betreiber oder dessen Dienstleister

Vorteile einer EVG auf einen Blick

  • Einfache und praxiserprobte Umsetzung zur Steigerung des Eigenverbrauchs
  • Einen Ansprechpartner für alles - Keine externen Abrechnungssysteme und Dienstleister erforderlich
  • Transparente Kostenverteilung
  • Keine technischen Anpassungen der Messinfrastruktur erforderlich
     

Häufig gestellte Fragen zum Thema EVG

Wie genau wird der Eigenverbrauch berechnet?

Den Eigenverbrauch berechnen wir anhand der Lastgänge aller beteiligten Smart Meter. Vereinfacht dargestellt: Ist die PV-Produktion grösser als der Gesamtverbrauch aller Teilnehmer, beziehen diese 100% PV-Energie und ein allfälliger Überschuss geht in unser Verteilnetz. Ist die PV-Produktion kleiner als der Teilnehmerbezug, so wird das Delta aus unserem Verteilnetz bezogen. Die Berechnungen finden für jede einzelne Viertelstunde separat und für jeden Messpunkt statt.

Können mehrere Gebäude auf unterschiedlichen Parzellen an einer EVG teilnehmen?

Ja, das ist möglich. Die EVG stellt nicht nur eine Alternative zum ZEV dar, sondern auch zum virtuellen ZEV. Die Bedingungen sind ebenfalls die gleichen: gleicher Verknüpfungspunkt, hiermit ist die gleiche Niederspannungsverteilung gemeint (beispielsweise in der Muffe, Verteilkabine oder TS, der Punkt, welcher zuerst eintrifft).

Was geschieht mit dem Überschuss?

Die Energie, welche innerhalb der EVG nicht verbraucht wird, wird regulär ins Verteilnetz eingespeist. Dieser Überschuss vergütet die TBS zum regulären Rückliefertarif gemäss gültigem Tarifblatt.

Darf ich als Hauseigentümer meine Mieter verpflichten, an der Eigenverbrauchsgemeinschaft teilzunehmen?

Nein. Die Mieter nehmen freiwillig teil. Wenn Sie unser Angebot EVG nutzen wollen, müssen Sie das schriftliche Einverständnis aller Teilnehmenden einholen. Es gibt dazu Vorlagen für einen Zusatz zum Mietvertrag, beispielsweise beim Hauseigentümerverband.

Welche Verträge sind für eine EVG nötig, wie bestelle ich diese?

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie an einer EVG interessiert sind.
Wichtig: Ein Hinweis allein auf einem technischen Anschlussgesuch (TAG) bei Neuinstallation reicht nicht aus. Sie schliessen mit uns einen EVG-Vertrag ab, welche sämtliche Details regelt. Die Teilnehmer selbst schliessen mit uns keinen Vertrag ab, Sie als EVG-Produzent müssen sich jedoch das schriftliche Einverständnis sichern.

Was passiert bei einem Ein- oder Austritt eines EVG-Teilnehmers?

Ein- und Austritte sind grundsätzlich auf Quartalsbeginn möglich. Sie müssen der TBS gemeldet werden und können mit einmaligen Administrationskosten verbunden sein.

Kann die EVG später erweitert werden (z.B. weitere Wohnungen)?

Ja, sofern die technischen und regulatorischen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und die Zustimmung vorliegt.

Können Batteriespeicher in einer EVG eingesetzt werden?

Ja, Batteriespeicher sind möglich. Die Nutzung des gespeicherten Stroms unterliegt denselben zeitgleichen Zuweisungsregeln wie der direkte PV-Strom. Das Schema muss hier aber genau geprüft und gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Können Allgemeinstrom oder gemeinschaftliche Verbraucher (z.B. Lift, Heizung) in die EVG eingebunden werden?

Ja. Allgemeinstromzähler oder gemeinschaftliche Verbraucher können als eigenständige EVG-Teilnehmer integriert werden, sofern sie über einen separaten Smart Meter verfügen.

Wie transparent ist die Abrechnung für die Teilnehmer?

Die Abrechnung erfolgt über die reguläre TBS-Stromrechnung. Der Anteil des bezogenen PV-Stroms wird transparent ausgewiesen.

Sieht der Produzent die Lastgänge und Verbräuche der Teilnehmer?

Nein. Der Produzent erhält nur Angaben über den summierten Eigenverbrauch der EVG. Zugriff auf Einzellastgänge oder Verbräuche von Teilnehmer hat er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht,

Entstehen zusätzliche Risiken für Teilnehmer bei Zahlungsausfällen anderer EVG-Mitglieder?

Nein. Jeder Teilnehmer bleibt eigenständig gegenüber der TBS abrechnungs- und zahlungspflichtig. Es besteht keine solidarische Haftung wie bei einem (v)ZEV.

Sind für den Eigenverbrauch gegenüber der TBS Abgaben oder Netznutzung geschuldet?

Für den Transfer von PV-Energie innerhalb der EVG sind keine Netznutzung oder Abgaben gegenüber der TBS fällig. Für die Bildung eines fairen Transferpreises, darf der Produzent die Netznutzung jedoch einrechnen.
Die TBS erhebt keinen Anspruch auf einen Teil des Transferpreises (keine kWh-Gebühr).

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema vZEV und weiteren Modellen

Kann ich mich gegen eine EVG und für ein vZEV entscheiden?

Selbstverständlich sind auch vZEV in unserem Verteilnetz möglich. Die TBS bietet aber keine Dienstleistungen an, die über das rechtlich geforderte Mass hinausgehen. Die TBS stellt in diesem Fall nur noch eine einzige Rechnung für den Netzbezug am virtuellen Überschuss-Messpunkt an den Betreiber. Zusätzlich stellt die TBS die rohen Messdaten an der Kundenschnittstelle oder über den SDAT-Hub zur Verfügung. Die Aufschlüsselung und interne Zuordnung von Netz- und PV Strom ist dann Sache des vZEV-Betreibers.

Wie melde ich ein vZEV an?

Nutzen Sie hierzu das Musterformular auf der Seite https://www.lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/vzev#hilfsmittel

Welche Fristen gelten für die Anmeldung?

Ein vZEV muss mindestens drei Monate im Voraus auf den nächsten Quartalsbeginn angemeldet werden.

Wo finde ich weitere Informationen zum ZEV, vZEV und LEG?

Grundsätzliche Informationen zu den anderen Eigenverbrauchsmodellen finden Sie auf der Seite https://www.lokalerstrom.ch/ Bitte beachten Sie, dass die TBS keine Abrechnungsdienstleistungen für (v)ZEV bietet und wir Ihnen als Alternative die EVG bieten.

Welche Kosten fallen für ein vZEV an?

Die TBS bietet keine Abrechnungsdienstleistung vZEV an. Sie stellt aber die Messdaten der Smart Meter zur Verfügung. Strom aus dem Verteilnetz wird zu den allgemein gültigen Tarifen an den Betreiber verrechnet. Auch die Messtarife für die VNB-Zähler sind weiterhin fällig. Für den virtuellen Messpunkt fällt ebenfalls der Messtarif gemäss Tarifblatt an.
Die relevanten Kosten fallen in der Regel beim externen Dienstleister an für Vertragswesen, Verarbeitung der Messdaten, Abrechnung und ggf. Inkasso.

Ist die Netztopologie in Suhr auf dem leghub.ch zu finden?

Nein, die TBS ist nicht auf dem leghub aktiv und auch der vZEV-Check steht für Suhr nicht zur Verfügung. Auskünfte zur Netztopologie erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage.