Ihr regionaler Partner für Wasser, Energie und Telekom

Herkunftsnachweis (HKN)

Hinweis für Kunden mit Photovoltaikanlagen und Voll- oder Überschusseinspeisung (ETR)

Möchte ein Betreiber einer PV-Anlage aus unserem Versorgungsgebiet von der Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN) profitieren, muss dieser den HKN rechtzeitig mittels Dauerauftrag an die TBS Strom AG abtreten.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Dies geschieht keinesfalls automatisch und wird üblicherweise auch nicht durch den Installateur erledigt, sondern muss aktiv durch den Anlagebetreiber (Kunde) eingerichtet werden.
  • Eine Beglaubigung der Anlage bei der Pronovo und die Bestätigung das Herkunftsnachweise ausgestellt werden, reicht allein nicht aus. Diese HKN, die sich auf Ihrem persönlichen Anlagenbetreiber-Konto ansammeln, müssen noch mittels Dauerauftrag an die TBS Strom AG übermittelt werden.
  • Der Dauerauftrag muss spätestens bis Ende Dezember des Vorjahres erfasst werden, um im Folgejahr von der Vergütung zu profitieren.
  • Es können nur Anlagen aus unserem Versorgungsgebiet (Suhr AG) berücksichtigt werden.

VORGEHEN:

  • Mit der Pronovo-Projektnummer und der Postleitzahl können Anlagenbetreiber sich auf der Website der Pronovo unter dem Button «Mein Projekt» einloggen und mittels weniger Klicks den HKN per Dauerauftrag an die TBS Strom AG übermitteln.
  • Das Startdatum des Auftrags muss spätestens der Januar des Folgejahres sein (01.202X). Das Enddatum frühstens der Dezember des Folgejahres (12.202X).
  • Optional kann als Enddatum auch der 12.2099 eingetragen werden, so muss nicht jedes Jahr erneut an dem Dauerauftrag gedacht werden.
  • Anlagenbetreiber erhalten eine automatische Bestätigung per Mail, sobald wir den Dauerauftrag geprüft und akzeptiert haben. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen, wir bitten Sie daher um Geduld.

Voraussetzung für das Login ist, dass die Anlage durch den Installateur bereits bei der Pronovo angemeldet und erfolgreich beglaubigt wurde. Wenn nicht, können Sie diesen bitten, dies nachträglich zu erledigen.

Wird der Herkunftsnachweis ab 01.01. nicht per Dauerauftrag an uns abgetreten, kann für das Folgejahr lediglich der ETR-Tarif ohne HKN vergütet werden.

Wird Ihre Anlage während dem Jahr neu in Betrieb genommen und beglaubigt, kontaktieren Sie uns bitte bezüglich des Herkunftsnachweises.

Pronovo-Anleitung für Anlagebetreiber: Anleitung-Pronovo