«Mit der LEGsuhrSolar machen wir die Energiewende für alle zugänglich»
Im Interview erklärt Ingo Siefermann, Geschäftsführer der TBS Strom AG, was der Aufbau der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft «LEGsuhrSolar» für die Bevölkerung bedeutet.
Das neue Stromversorgungsgesetz des Bundes, der sogenannte Mantelerlass, schafft neue Möglichkeiten für lokale Elektrizitätsgemeinschaften, kurz LEG. Damit können Stromproduzenten und Stromverbrauchende innerhalb einer Gemeinde enger zusammenarbeiten und lokal erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen. So haben alle Einwohnerinnen und Einwohner von Suhr die Möglichkeit, einen Anteil lokal produzierten Solarstroms zu beziehen, unabhängig davon, ob sie Wohneigentum besitzen oder zur Miete wohnen.
Die Teilnahme erfolgt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Vertragspartnerin ist die TBS Strom AG als Betreiberin der «LEGsuhrSolar». Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat auf Ende des Kalenderjahres. Der Eintritt in die LEG ist jeweils per 1. Januar möglich. Die schriftliche Anmeldung muss bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres erfolgen.
Lesen Sie das vollständige Interview [pdf, 264 KB]
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die entsprechende Beitrittserklärung inklusive Vertragsbestimmungen finden Sie hier.