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Fragen & Antworten

Warum wird ein Glasfasernetz realisiert?

Mittelfristig wird in einigen Zonen die Leistungsgrenze des Koaxialnetzes aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs erreicht sein. Mit der Glasfaser-Technologie können die Telekommunikations-Ansprüche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Suhr langfristig mit einer hohen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllt werden. Zudem können wir der Forderung des Bundesamts für Energie (BFE) nachkommen, die bis 2027 eine Umrüstung von 80% aller Stromzähler auf intelligente Smart-Meter vorsieht.

Welche Kunden profitieren vom Glasfasernetz?

Die TBS Strom AG baut ein Open Access Glasfasernetz mit diskriminierungsfreiem Zugang für diverse Telekom-Anbieter. Die Anschlussmodalitäten wurden mit dem Hauseigentümerverband Schweiz in standardisierten Glasfaser-Verträgen festgelegt. Mittelfristig werden verschiedene namhafte Provider ihre Dienste über das Glasfasernetz verbreiten können. Damit erhalten die Kunden eine grössere Auswahl an Telekommunikationsanbietern.

Welche Kosten muss ich als Eigentümer tragen?

Grundsätzlich sind die Erschliessung der Liegenschaft und die Installation einer Glasfaser-Dose pro Wohn- oder Gewerbeeinheit kostenlos. Müssen zusätzliche Trassen zwischen dem Gebäudeanschlusskasten (BEP) und der Steigzone realisiert werden, gehen die Montage- und Materialkosten zu Lasten des Eigentümers. Ein Glasfaser-Anschluss ist für Ihre Liegenschaft wertsteigernd.

Was für Arbeiten kommen auf mich zu?

Im Aussenbereich des Gebäudes wird ein Glasfaserkabel in die bestehenden Leitungsrohre eingezogen. Falls Rohre fehlen oder zu wenig Platz vorhanden ist, werden Grabarbeiten notwendig sein. Das kann im Umfeld der Liegenschaften (Quartierstrassen, Trottoirs, Aussenparkplätze, Vorgärten usw.) zu temporären Behinderungen führen. Im Innenbereich wird ein neuer Gebäudeanschlusskasten (BEP) installiert. Von da aus werden die einzelnen Glasfaserkabel in die bestehenden Rohrkanäle zu den Wohnungen respektive Gewerbeeinheiten eingezogen. Dort werden neue Glasfaser-Dosen (OTO) eingebaut, sofern ein Service bezogen wird (bedarfsgerechter Ausbau).

Wie werden meine Quickline-Geräte z.B. Modem, TV und Telefon künftig innerhalb der Räumlichkeiten an das Netz angeschlossen?

In den Wohnungen respektive Gewerbeeinheiten wird eine Glasfaser-Dose (OTO) installiert. Sie erhalten von Quickline kostenlos neue Glasfaser taugliche Endgeräte. Ihre Abonnemente bei ziknet / Quickline werden weiterhin preisneutral zur Verfügung stehen. Alle Passwörter oder Daten (z.B. Cloud) bleiben unverändert. Für die Installation der neuen Geräte wird sich ein Techniker bei Ihnen melden und einen Termin vereinbaren. Unmittelbar nach der Umstellung können Sie von den Vorteilen des Glasfaseranschlusses profitieren (z.B. symmetrische Internet-Bandbreite).

Was machen Kunden, welche nur das TV Signal nutzen?

Bei Kunden, welche ausschliesslich das TV Signal nutzen, ändert sich aus technischer Sicht nichts. Die im Gebäude bestehende Installation bleibt in Betrieb. Dafür wird im Keller neben dem Gebäudeanschlusskasten (BEP) ein Wandler installiert, der das Lichtsignal in ein elektrisches Signal umwandelt. Dies hat den Vorteil, dass alle TV-Steckdosen weiterhin funktionieren. Wünscht ein Kunde, dass die bestehende TV Installation, zusätzlich zur neuen Glasinfrastruktur, in Betrieb bleibt, ist dies mit einer Grundanschluss-Bezugsverpflichtung von 4 Jahren oder einem einmaligen Unkostenbeitrag von CHF 400.– möglich.

Was geschieht mit den Kunden anderer Anbieter?

Kunden, welche Dienste bei anderen Anbietern als ziknet / Quickline nutzen, erhalten heute noch keine Glasfaser-Dose (OTO) und müssen nichts unternehmen. Die bestehenden Geräte bleiben weiterhin betriebs- und funktionsfähig.

Was passiert, wenn ich keinen kostenlosen Glasfaseranschluss will?

Das bestehende Kabelfernsehnetz wird mit dem Bau des Glasfasernetzes demontiert. Daher können nach dem Rückbau keine Dienste der TBS (TV, Internet, Telefonie) mehr bezogen werden. Der intelligente Stromzähler – Smart-Meter – muss manuell oder via Mobilkommunikation ausgelesen werden. Gemäss dem neuen Energiegesetz können wir die Mehrkosten der Ablesungen dem Kunden verrechnen. Eine nachträgliche Erschliessung ist ebenfalls möglich, jedoch gehen die Kosten dafür zu Lasten des Eigentümers.