Ab 01.01.2012 gilt ein neuer Gemeinsamer Tarif 1. Dieser beträgt CHF 2.18 pro Abonnent und Monat, was gegenüber dem heutigen Tarif einer Erhöhung um 8 Rappen entspricht.
Der aktuelle Gemeinsame Tarif 1 (GT 1), der die Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke und Leistungen in Kabelnetzen regelt, lief Ende 2011 aus. In Verhandlungen zwischen Swisscable, swissstream und den Verwertungsgesellschaften unter der Leitung von Swissimage wurde der ab 1. Januar 2012 gültige Tarif auf CHF 2.18 (exkl. MwSt.) pro Abonnent und Monat festgelegt. Der Tarif, gilt am 1. Januar 2012 für fünf Jahre (bis Ende 2016).
15 Rappen unter den Forderungen der Verwertungsgesellschaften
Gegenüber dem bisherigen Tarif von CHF 2.10 entspricht der neue Tarif einer Erhöhung um 8 Rappen, wobei bereits die Teuerung der letzten fünf Jahre über 5% beträgt. Swisscable ist es gelungen, einen Tarif auszuhandeln, der um 15 Rappen tiefer ist als dies von den Verwertungsgesellschaften ursprünglich gefordert worden war. Zudem gilt der Tarif in gleicher Höhe auch für die Abonnenten von Swisscom TV.